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OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung des Anwesens zur alleinigen Nutzung während des Getrenntlebens; Zahlung einer Nutzungsvergütung für die frühere Ehewohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361b Abs. 2
Nutzung der Ehewohnung durch einen der Ehegatten während des Getrenntlebens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 515 F 618/95
- OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 03.12.1991 - 3 UF 111/91
Anordnung einer Nutzungsvergütung; Überlassung der Ehewohnung; Isolierte …
Auszug aus OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95
Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes setzt die Anordnung einer angemessenen Vergütung somit voraus, daß entweder eine gerichtliche Regelung nach Absatz 1 getroffen wurde oder eine entsprechende,vertragliche Einigung der Eheleute zur alleinigen Nutzung durch einen von,ihnen abgeschlossen wurde (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 92, 677; Brudermüller, FamRZ 89, 10 ff.;… Palandt Diederichsen Rdz. 8 zu § 1361 b). - OLG Schleswig, 19.06.1990 - 8 UF 37/90
Auszug aus OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95
Zum Gegenstandswert der Beschwerde folgt der Senat der herrschenden Meinung (vgl. u.a. OLG Schleswig FamRZ 91, 82; OLG Hamburg FamRZ 91, 967), daß wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung nach § 1361 b BGB lediglich der 6 monatige Mietwert der Ehewohnung maßgebend ist. - OLG Hamburg, 05.03.1990 - 12 WF 36/90
Auszug aus OLG München, 30.04.1996 - 16 UF 1406/95
Zum Gegenstandswert der Beschwerde folgt der Senat der herrschenden Meinung (vgl. u.a. OLG Schleswig FamRZ 91, 82; OLG Hamburg FamRZ 91, 967), daß wegen der Vorläufigkeit einer Entscheidung nach § 1361 b BGB lediglich der 6 monatige Mietwert der Ehewohnung maßgebend ist.
- KG, 15.08.2000 - 18 UF 10350/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Deshalb kann der allein nutzende Ehegatte nicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den anderen verpflichtet werden, wenn dessen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens abgewiesen worden ist (OLG München OLGR 1996, 279).